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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und Preisausschreiben von
SDM GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele,
Preisausschreiben und vergleichbare Aktionen (im Folgenden zusammen
„Aktion“), insbesondere im Onlinebereich, welche von SDM GmbH & Co. KG,
Niedenau 45, 60325 Frankfurt am Main

(im Folgenden „Veranstalter“) veranstaltet werden.

2. Verweis auf besondere Teilnahmebedingungen

Jede Einzelaktion verfügt über besondere Teilnahmebedingungen, die dem
Ausschreibungstext der Aktion zu entnehmen sind.

Die besonderen Teilnahmebedingungen beinhalten Informationen über den
Ablauf der Aktion, Teilnahmefristen, Gewinne, und die
Gewinnmodalitäten/Gewinnerermittlung.. Die besonderen Teilnahmebedingungen
der jeweiligen Aktion weisen ihrerseits auf die Allgemeinen
Teilnahmebedingungen hin, gehen diesen jedoch vor.

3. Teilnahme / Ausschluss

Die Teilnahme und Gewinnchance ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb
eines Produktes des Veranstalters oder verbundener Unternehmen. Von der
Teilnahme ausgeschlossene Personen erlangen auch im Falle des Gewinns
keinen Gewinnanspruch.

a. Mindestalter

Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 14 Jahre. Bei Teilnehmern, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird eine ausdrückliche
Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Andernfalls ist
eine Teilnahme nicht möglich.

b. Territoriale Beschränkung

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen mit ständigem Wohnsitz in
Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

c. Ausschluss von Mitarbeitern und Angehörigen

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter
des Veranstalters, verbundener Unternehmen und an der Aktion beteiligten
Unternehmen, sowie deren Angehörige.


d. Ausschluss bei Mehrfachteilnahmen, Masseneinsendungen oder sonstiger
Manipulation

Der Veranstalter behält vor, Mehrfachteilnahmen (z.B. unter mehreren Namen,
Accounts oder E-Mail-Adressen) oder in dieser Hinsicht auffällige
Einsendungen bzw. Masseneinsendungen, etwa von Gewinnspielseiten oder
Gewinnspielclubs, von der Aktion auszuschließen. Ebenfalls ausgeschlossen
sind Personen, die sich durch Nutzung unerlaubter Hilfsmittel oder
technischer Manipulationen einen Vorteil (zu) verschaffen (versuchen).

e. Ausschluss bei Verstoß / Wichtigem Grund

Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter,
den Teilnehmer ohne Vorankündigung von der Teilnahme auszuschließen.

f. Ausschluss bei Veranstaltungen

Sollte es sich beim Preis um eine Veranstaltung (Konzert etc.) handeln,
sind nur solche natürlichen Personen teilnahmeberechtigt, denen der Besuch
der Veranstaltung am Veranstaltungstag an dem jeweiligen Ort auch
tatsächlich möglich ist.

Insbesondere erfolgt der Einlass zu Konzerten bei Gewinnern, die das 16.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur bei Begleitung durch einen
Erziehungsberechtigten oder eine von diesem beauftragte Person. Anweisungen
des Sicherheitspersonals und der Mitarbeiter von Veranstalter im
Zusammenhang mit der Aktion vor Ort sind zu befolgen.

g. Ausschluss durch Nichteinwilligung in die Bedingungen

Von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, sofern oder
sobald eine Einwilligung in die Speziellen und/oder Allgemeinen
Teilnahmebedingungen, sowie die Datenschutzbestimmungen nicht erteilt oder
widerrufen wird.

h. Teilnahme im eigenen Namen / Keine Übertragung

Die Teilnahme kann nur in eigenem Namen erfolgen. Der Gewinnanspruch ist
nicht abtretbar.

4. Bestimmungen zu einzelnen Gewinnarten

Die nachstehenden Regelungen gelten generell für bestimmte Gewinnarten.
Soweit in den besonderen Teilnahmebedingungen der jeweiligen
Gewinnspiele/Preisausschreiben keine anderen Spezifikationen getroffen
werden, kann vom Gewinner nur die hier beschriebene Leistung gefordert
werden.

a. Ticketgewinn

Sofern der Gewinn ein oder mehrere Tickets beinhaltet, werden die Tickets
auf dem Postweg an die vom Gewinner genannte Adresse gesendet oder als
elektronisches Ticket an das angegebene E-Mail-Postfach geschickt. Daneben
können Tickets auch am Veranstaltungsort hinterlegt werden.

Im Falle der Vergabe von Gästelistenplätzen werden dem jeweiligen
Konzertveranstalter Namen der Gewinner und etwaiger, durch den Gewinner zu
benennender Begleitpersonen übermittelt. Gewinner und Begleitpersonen haben
dafür Sorge zu tragen, dass sie sich vor Ort ausweisen können.

Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Verschiebungen oder Ausfall von
Konzerten. In einem solchen Fall behält sich der Veranstalter vor, einen
adäquaten Gewinn als Alternative festzulegen.

Für die Durchführung des Konzerts (Ablauf, Zutrittsgewährung) gelten die
Bedingungen des jeweiligen Konzertveranstalters und Ticketanbieters.

b. Sachgewinn

Sachgewinne werden durch den Veranstalter oder Dritte per
Postdienstleister, Speditionsunternehmen o.ä. an den vom Gewinner genannten
Wohnsitz gesendet. Die Versendungskosten bis zum Wohnsitz des Gewinners
trägt der Veranstalter, gleichwohl bleibt Leistungsort der Geschäftssitz
des Veranstalters.

Die Bebilderung der Sachgewinne auf der Gewinnspielseite ist lediglich
beispielhaft. Die einzelnen Gewinne können in Farbe, Ausführung etc. vom
gezeigten Beispielmodell abweichen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine
dem Beispielmodell adäquate Sache von mittlerer Art und Güte auszuwählen.

c. Reisegewinn

Reisegewinne werden durch den Veranstalter oder Dritte
(Sponsoren/Reiseveranstalter o.ä.) durchgeführt. Werden Dritte
eingeschaltet, sind diese mit der alleinigen Durchführung der Reise
betraut. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter,
Sponsoren etc.

Der Gewinner hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei Antritt der Reise über
alle die Person betreffenden Reisedokumente, insb. über gültige Ausweise
und –soweit erforderlich- Visa verfügt.

Der Ablauf der Reise – insb. Reisetermine – werden zwischen Veranstalter
und Gewinner abgestimmt. Es besteht kein Anspruch des Gewinners, die Reise
zu einem bestimmten Termin durchzuführen.

Der Veranstalter übernimmt nur diejenigen Kosten, die aus dem Text des
jeweiligen Gewinnspiels explizit hervorgehen. Sonstige Kosten, wie
Verpflegung o.ä., sind nicht vom Gewinn erfasst.

d. Wohnzimmerkonzert

Wohnzimmerkonzerte werden vom Gewinner zum festgelegten Zeitpunkt am
genannten Wohnsitz des Gewinners veranstaltet. Die maximale Besucherzahl
beträgt 26, einschließlich des Gewinners. Bei nicht vorhersehbaren
Hindernissen, die einer Durchführung des Wohnzimmerkonzertes
entgegenstehen, kann der Veranstalter das Konzert verschieben.

Kann der Gewinner den vereinbarten Termin für das Wohnzimmerkonzert nicht
wahrnehmen, besteht kein Anspruch, das Wohnzimmerkonzert auf einen anderen
Zeitpunkt zu verlegen.

Der Veranstalter übernimmt nur diejenigen Kosten des Wohnzimmerkonzertes,
die aus dem Text des jeweiligen Gewinnspiels explizit hervorgehen. Für
darüber hinausgehende Kosten hat der Gewinner selbst aufzukommen.Der
Gewinner überträgt dem Veranstalter sämtliche ihm zustehenden Rechte an
Bild- und Bildtonaufnahmen, die während des Wohnzimmerkonzertes angefertigt
werden.

5. Daten

Für die Durchführung der Aktion ist regelmäßig die Angabe von persönlichen
Daten wie Namen, Geburtsdatum, Anschrift und/oder E-Mailadresse und/oder
Telefonnummer erforderlich. Der Teilnehmer ist dabei selbst für die
Richtigkeit der von ihm übermittelten Kontaktdaten verantwortlich. Der
Veranstalter ist jedenfalls nicht verpflichtet korrekte Kontaktdaten zu
ermitteln. Die Daten werden bis zur endgültigen Abwicklung der Aktion vom
Veranstalter gespeichert.

a. Datenschutz

Die vom Teilnehmer angegebenen Daten werden nach Maßgabe der
Datenschutzerklärung behandelt, die der Teilnehmer auf der Seite

Datenschutz


eingesehen sowie ausdrücklich und gesondert akzeptiert hat.

b. Nutzung des Gewinnernamens etc.

Der Teilnehmer erteilt für den Fall seines Gewinnes bereits jetzt die
Erlaubnis, dass sein Name und/oder Abbildung eventuell im Zusammenhang mit
dem Gewinn auf Seiten des Veranstalters oder des/der betreffenden
Interpreten/Band (Homepage, Twitter, Facebook, YouTube, MySpace etc.)
veröffentlicht wird. Ebenfalls erteilt ist im Falle einer Aktion in
Sozialen Netzwerken, wie etwa Facebook oder Twitter, die Erlaubnis zu einer
Verlinkung des Profils des Teilnehmers.

c. Widerruf bezüglich Daten

Der Teilnehmer kann jederzeit durch Widerruf die Einwilligung zur Erfassung
und Speicherung der Daten aufheben. Der Veranstalter wird dann die Daten
des Teilnehmers löschen. Damit ist auch die Teilnahme an der Aktion
beendet. Stehen der Löschung der Daten gesetzliche Vorschriften entgegen,
so werden die Daten jedenfalls in Bezug auf eine weitere Verwendung
gesperrt.

d. Keine Haftung für Erlangen der Daten

Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme bei der Übermittlung
von Inhalten/Content, sowie die Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der
Gewinnspiel-Webseiten.

6. Übermittlung von Content

Teilweise erfordert die Teilnahme an Aktionen die Einsendung/Einreichung
von Beiträgen und/oder Material. Diesbezüglich gilt folgendes:

a. Keine unerlaubten Inhalte

Es ist im Rahmen der Aktionen verboten, strafbare, pornographische,
jugendgefährdende, rassistische oder sonst wie extremistische oder
diskriminierende Inhalte zu übermitteln oder zugänglich zu machen.

b. Urheber-, Nutzungsrechte (incl. Markenrechte etc.)

Der Teilnehmer stellt sicher und trägt die Verantwortung dafür, dass er
alleiniger Rechteinhaber an allen Nutzungs- und Verwertungsrechten an den
von ihm übermittelten Inhalten ist. Es dürfen insbesondere keine Marken,
geschützten Kennzeichen, gewerbliche Schutzrechte, urheber- oder
leistungsschutzrechtlich geschützte Werke oder sonstiges geistiges Eigentum
Dritter enthalten sein, soweit keine uneingeschränkte Zustimmung des
Rechteinhabers vorliegt. Er stellt den Veranstalter insoweit von allen
Ansprüchen Dritter frei. Beiträge, die solche Rechte Dritter verletzen oder
nach Ansicht des Veranstalters verletzen könnten, werden nach Ermessen des
Veranstalters von der Teilnahme ausgeschlossen.

c. Nicht-Exklusive Rechteeinräumung zur Nutzung

Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter vergütungsfrei ein einfaches,
unwiderrufliches, übertragbares, sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich
unbeschränktes Nutzungsrecht an den übermittelten Inhalten. Gesetzliche
Ansprüche bleiben unberührt.

d. Eigentumsrechte

An den Veranstalter übermitteltes oder gesendetes Material geht
uneingeschränkt in das Eigentum des Veranstalters über. Der Veranstalter
ist nicht verpflichtet eingesandtes Material zurückzusenden.

e. Ausschluss einzelner Beiträge

Der Veranstalter ist berechtigt nach eigenem Ermessen einzelne Beiträge von
der Teilnahme auszuschließen, insbesondere wenn sie gegen die
Teilnahmebedingungen verstoßen.

f. Keine Haftung für Erlangung

Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme bei der Übermittlung
von Inhalten/Content, sowie die Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der
Gewinnspiel-Webseiten.

Der Teilnehmer garantiert, dass er keine den vorstehenden Grundsätzen
widersprechenden Inhalte an den Veranstalter übermittelt.

7. Vorbehalt der Änderung/Absage der Gewinne/Bedingungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion oder
Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Angaben von Gründen abzuändern,
abzubrechen oder auszudehnen, insbesondere wenn aus technischen und/oder
rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht (mehr) möglich
ist.

In einem solchen Fall stehen einem möglicherweise bereits ermittelten
Gewinner keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter zu.

8. Ermittlung der Gewinner

Die Gewinner werden durch den Veranstalter, seine Mitarbeiter,
Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte ermittelt. Näheres regeln die
besonderen Teilnahmebedingungen.

9. Benachrichtigung, Annahmefrist/Verfall

Der Gewinner wird per Post, telefonisch, per E-Mail, per Fax, auf Facebook
oder auf einem anderen Weg benachrichtigt. Die Benachrichtigung findet in
der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Einsendeschluss statt. Sollte
der Gewinner nicht erreichbar sein und/oder die Annahme des Gewinns nicht
innerhalb einer Frist von 2 Tagen erklären, verfällt der Gewinn und ein
neuer Gewinner kann bestimmt werden.

10. Ausschlüsse bezüglich des Gewinns

a. Keine Auszahlung oder Kostenerstattung

Eine Auszahlung des Geldwertes ist nicht möglich.

Es werden keine über den Preis hinausgehenden zusätzlich anfallenden Kosten
und Spesen, etwa Reise-, Verpflegungs- oder ähnliche Kosten erstattet,
soweit sie nicht ausdrücklich Teil des Preises sind. Der Teilnehmer hat
solche Kosten selbst zu tragen.

b. Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Kooperationen bei Aktionen

Die Aktionen können in Kooperationen mit verschiedenen Partnern
durchgeführt werden. In bestimmten Fällen (z.B. wenn der Versand des
Preises durch den Kooperationspartner erfolgt) kann es notwendig sein,
Daten der Teilnehmer an den Kooperationspartner zu übermitteln. Der
Teilnehmer erklärt sich mit der Übermittlung von Teilnehmerdaten an solche
Kooperationspartner einverstanden.

Der Veranstalter haftet nicht für falsche Informationen, die von
Kooperationspartnern verbreitet werden.

12. Bedingungen bei Gewinnspielen auf Facebook

Durch die Teilnahme verpflichtet sich der Teilnehmer zur Einhaltung der
Richtlinien von Facebook, einzusehen unter

www.facebook.com/policies/?ref=pf

. Aktionen auf facebook stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Inc. oder
Facebook Ireland Ltd. Sie werden in keiner Weise von Facebook gesponsert,
unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche
gegenüber Facebook. Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels
werden ausschließlich vom Veranstalter bereitgestellt.

Facebook steht auch nicht als Ansprechpartner für die jeweilige Aktion zur
Verfügung. Jegliche Anfragen in Bezug auf das Gewinnspiel sind an den
Veranstalter zu richten.

13. Haftungsausschluss

Bei der Bereitstellung und Durchführung der Gewinne schließt der
Veranstalter die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus,
sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien
betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters.

14. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für alle
sich im Zusammenhang mit der Aktion ergebenden Streitigkeiten Frankfurt am
Main.